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   BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13   

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https://dejure.org/2013,6900
BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13 (https://dejure.org/2013,6900)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2013 - 1 WB 2.13 (https://dejure.org/2013,6900)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2013 - 1 WB 2.13 (https://dejure.org/2013,6900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung des Kommandeurs einer Lehrgruppe aufgrund des behaupteten Bestehens von gravierenden Spannungen zwischen dem Kommandeur und anderen Soldaten sowie eines Vertrauensverlustes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13
    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung verlangt zwar nicht mehr die - hier vorliegende - Stellung eines förmlichen Feststellungsantrags; der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 Rn. 19 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13
    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 19 und vom 22. November 2011 - BVerwG 1 WB 47.10 - Rn. 33).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 36.11

    Besondere Auslandsverwendung; Repatriierung; Anhörung der Vertrauensperson; keine

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13
    Bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag ist der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 Rn. 32 und vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 36.11 - Rn. 33 ).
  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl;

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13
    Bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag ist der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 Rn. 32 und vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 36.11 - Rn. 33 ).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 31.08

    Verwendung; Studium; Diplomprüfung; Promotion.

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13
    Das Rehabilitierungsinteresse setzt voraus, dass der angefochtenen Maßnahme oder Entscheidung selbst eine diskriminierende Wirkung zuzuschreiben ist oder dass der von ihr betroffene Soldat Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen im Zusammenhang mit der angefochtenen Entscheidung auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angefochtene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 30. September 2008 - BVerwG 1 WB 31.08 - Rn. 28 m.w.N. ).
  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 47.10

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von erledigten Versetzungsverfügungen eines

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13
    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 19 und vom 22. November 2011 - BVerwG 1 WB 47.10 - Rn. 33).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 12.21

    Aufhebung der Versetzung eines Majors auf einen Einheitsführer-Dienstposten

    Der Antragsteller hat jedoch ein Rehabilitierungsinteresse an der begehrten Feststellung (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 2000 - 1 WB 34.00 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 11 S. 23, vom 21. März 2013 - 1 WB 2.13 - juris Rn. 20 und vom 17. Dezember 2015 - 1 WB 48.14 - juris Rn. 20).
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